Bieten Sie auch einmalige Gerätewartungen an?
Selbstverständlich bieten wir neben unseren Serviceverträgen auch einmalige Gerätewartungen für Ultraschallgeräte an. Oftmals bekommen unsere Kunden einen Brief von der KV, dass wieder eine Konstanzprüfung für ihr Ultraschallgerät fällig ist, und dass in relativ kurzen Zeitraum. Kontaktieren Sie uns gerne direkt unter service@seybold-medtech.de oder 089 / 215 466 900. Unsere ausgebildeten Servicetechniker werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten und einen passenden Termin für die Gerätewartung vereinbaren.
Wie oft muss mein Ultraschallgerät zur Wartung oder STK?
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt für sicherheitstechnische Kontrollen (STK) in der Regel ein Intervall von spätestens 24 Monaten vor. Der Herstellerempfehlung folgend, empfehlen auch wir eine jährliche Wartung (alle 12 Monate), um die diagnostische Bildqualität dauerhaft zu sichern, das Überhitzungsrisiko durch verschmutzte Filter zu minimieren und den Werterhalt Ihrer Investition zu garantieren.
Sind die Kosten für Wartung und Reparatur steuerlich absetzbar?
Ja. Aufwendungen für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur Ihrer Ultraschallsysteme gelten steuerrechtlich als Erhaltungsaufwand. Sie können diese Kosten im Jahr der Entstehung in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen, was Ihre steuerliche Basis unmittelbar mindert. Auch Leasingraten für neue Systeme sind steuerlich voll abzugsfähig.
Was passiert bei einem technischen Totalausfall meines Geräts?
Ein Systemausfall im laufenden Praxisbetrieb ist kritisch. Seybold Medizintechnik bietet Ihnen im Servicefall schnelle Reaktionszeiten und – besonders im Rahmen unserer Wartungsverträge – kostenlose Überbrückungsgeräte oder Leihsonden an. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Patientenversorgung ohne Unterbrechung weiterlaufen kann, während unsere zertifizierten Techniker den Defekt beheben.
Muss ich die Patientendaten vor der Reparatur oder dem Austausch löschen?
Der Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten nach DSGVO liegt in der Verantwortung des Betreibers. Eine einfache Löschung über das Gerätemenü reicht bei einer Außerbetriebnahme oder Entsorgung oft nicht aus. Wir garantieren Ihnen bei Austausch oder Verwertung eine zertifizierte und datenschutzkonforme Datenlöschung nach DIN 66399, damit keine sensiblen Informationen in unbefugte Hände gelangen.
Lohnt sich die Reparatur bei einem älteren Ultraschallgerät überhaupt noch?
In vielen Fällen ist eine fachgerechte Reparatur – insbesondere bei defekten Sonden, Netzteilen oder Monitoren – bis zu 60% günstiger als ein Neukauf. Dank unseres umfangreichen Ersatzteillagers können wir oft auch für Systeme Hilfe leisten, die beim Hersteller bereits als "End-of-Service" eingestuft wurden. Wir erstellen Ihnen vorab immer einen transparenten Kostenvoranschlag zur Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Was ist der Unterschied zwischen STK und der Gerätewartung?
Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) konzentriert sich primär auf die elektrische und mechanische Sicherheit des Geräts zum Schutz von Patienten und Anwendern. Die Gerätewartung hingegen ist eine Qualitätssicherungsmaßnahme, die eine gleichbleibend hohe Bildqualität für präzise Diagnosen sicherstellt und oft von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) für die Abrechnung gefordert wird.
Wie reinigt man Ultraschallgeräte fachgerecht?
Die Reinigungsvorgaben für Ultraschallgeräte variieren je nach Modell. Um Ihr Gerät optimal zu reinigen, sollten Sie sich an die Reinigungsanweisungen des Herstellers halten. Diese finden Sie im Benutzerhandbuch Ihres Ultraschallgeräts. Es ist auch wichtig, die regelmäßige Wartung und Reinigung des Geräts von geschultem Servicepersonal durchführen zu lassen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Ultraschallgerät in einwandfreiem Zustand bleibt und seine Leistungsfähigkeit langfristig erhalten bleibt. Bei Fragen zur Reinigung oder Wartung stehen Ihnen unsere Kundendienstmitarbeiter gerne zur Verfügung.